Erklärung zur
Barrierefreiheit

Erklärung zur
Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.September 2025 erstellt und zuletzt am 19.September 2025 überprüft.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.annkoka.com.
Wir sind ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.09.2025 erstellt und zuletzt am 19.09.2025 überprüft.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vorgenommenen Bewertung erstellt. Die Analysen wurden mit: https://www.experte.de/barrierefreiheit &  Google lighthouse durchgeführt. Stand 19.09.2025 erreichte die Website auf beiden Analyse-Plattformen Werte zwischen 89 % und 96 %.

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:

– Kontraste erhöhen/verringern: mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
– Text vergrößern/verkleinern
– Umschalter für eine verbesserte, „lesbare Schriftart“ sowie für die Unterstreichung von Links

Sie finden die genannten Einstellungsmöglichkeiten unten links beim blauen Symbol

– Die Texte sind möglichst kurz und präzise formuliert, so dass wir auf einen eigenen Link verzichten, mit dem Informationen in leichter Sprache abrufbar wären.
– Externe Links sind gesondert gekennzeichnet

Feedback und Kontakt

Bei Problemen mit der Website und/oder deren Inhalte wenden Sie sich bitte dire an uns. Die dafür notwendigen E-Mail-Adressen finden Sie in unserem Impressum.

Durchsetzungsverfahren

Sollte keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle  wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten
zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://behindertenbeauftragte.rlp.de